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Was ist die CBAM-Abgabe – und was bedeutet diese neue EU-Regelung für die Drahtindustrie?

Ab dem 1. Januar 2026 führt die Europäische Union eine neue CO₂-Abgabe ein: den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM). Diese Maßnahme – kurz CBAM-Abgabe – soll für fairen Wettbewerb zwischen europäischen Herstellern und Unternehmen außerhalb der EU sorgen.

Für die Drahtindustrie – die stark von Stahl und Aluminium abhängt – hat das direkte Folgen. Nicht nur organisatorisch, sondern auch finanziell. Importeure von Materialien außerhalb Europas müssen künftig mit steigenden Kosten rechnen.

Warum es die CBAM-Abgabe gibt

Innerhalb der EU müssen Produzenten bereits seit Jahren für ihre CO₂-Emissionen zahlen – über das Europäische Emissionshandelssystem (EU ETS). Außerhalb der EU gilt das oft nicht. Dadurch sind Produkte aus Drittländern günstiger, weil die Umweltkosten nicht eingepreist sind.

Das führt zu Wettbewerbsverzerrungen und sogenanntem Carbon Leakage: Unternehmen verlagern ihre Produktion in Länder mit geringeren Umweltauflagen.

Um das zu verhindern, hat die Europäische Kommission den Carbon Border Adjustment Mechanism eingeführt – eine CO₂-Abgabe auf importierte Güter wie Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom und Wasserstoff.

Zwei Phasen: von der Meldung zur Zahlung

Die Einführung von CBAM erfolgt in zwei Phasen:

  • Übergangsphase (1. Oktober 2023 – 31. Dezember 2025)

    In dieser Zeit müssen Importeure vierteljährlich melden, wie viel CO₂ bei der Herstellung der importierten CBAM-Waren ausgestoßen wurde. Es fallen noch keine Zahlungen an, die Berichtspflicht ist jedoch verbindlich.

  • Endgültige Einführung (ab 1. Januar 2026)

    Ab diesem Datum müssen zugelassene CBAM-Anmelder auch zahlen. Sie erwerben CBAM-Zertifikate – ein Zertifikat pro ausgestoßener Tonne CO₂ – und reichen diese jährlich ein. Der Preis der Zertifikate richtet sich nach dem aktuellen CO₂-Preis im EU-Emissionshandelssystem.

Ab 2026 gilt eine Schwelle von 50 Tonnen CBAM-Waren pro Importeur und Kalenderjahr. Unternehmen, die darunter bleiben, sind von den Verpflichtungen befreit.

Wer 2026 CBAM-Waren importieren möchte, muss bis spätestens 1. September 2025 eine Zulassung bei der Niederländischen Emissionsbehörde (NEa) beantragen. Die Bearbeitung kann bis zu 120 Tage dauern. Ohne Zulassung dürfen keine CBAM-Waren eingeführt werden – Sendungen können an der Grenze gestoppt werden.

Was CBAM für die Drahtindustrie bedeutet

Die Drahtindustrie arbeitet in großem Umfang mit Stahl und Aluminium – beide Materialien fallen direkt unter CBAM. Das bedeutet konkret:

  • Importeure von Draht, Stahldraht, Halbzeugen oder Rohstoffen aus Ländern außerhalb der EU müssen ab 2026 für die CO₂-Emissionen bei der Produktion dieser Materialien zahlen.

  • Dadurch entstehen höhere Importkosten, insbesondere für Lieferanten aus Ländern ohne CO₂-Bepreisung.

  • Europäische Hersteller, die bereits am Emissionshandelssystem teilnehmen, erhalten dadurch eine fairere Wettbewerbsposition.

Für Unternehmen in der Drahtindustrie, die auf Import außerhalb der EU angewiesen sind, bedeutet CBAM: Die Gesamtkosten für Rohstoffe und Halbzeuge werden steigen. Zudem könnte sich die Verfügbarkeit bestimmter Materialien ändern, wenn Importeure ihre Beschaffungsstrategie anpassen.

Wie sich Unternehmen vorbereiten können

CBAM ist keine theoretische Regelung – sie hat direkte Auswirkungen auf Einkauf, Logistik und Preisgestaltung. Praktische Schritte zur Vorbereitung:

  • Importströme analysieren.

    Welche Materialien oder Halbzeuge stammen aus Ländern außerhalb der EU?

  • Emissionsdaten von Lieferanten anfordern.

    Lieferanten müssen nachweisen können, wie viel CO₂ bei der Produktion ausgestoßen wurde.

  • Rechtzeitig CBAM-Zulassung beantragen.

    Um Verzögerungen zu vermeiden, wurde empfohlen, den Antrag rechtzeitig vor dem 1. September 2025 einzureichen.

  • Mit steigenden Kosten rechnen.

    Ab 2026 zahlen Importeure die Abgabe selbst – das wirkt sich auf Endpreise aus.

  • Alternativen innerhalb der EU prüfen.

    Europäische Lieferanten sind bereits im ETS-System integriert und besser auf CBAM vorbereitet.

CBAM belohnt nachhaltige Produktion

Der Carbon Border Adjustment Mechanism soll nicht nur die europäische Industrie schützen, sondern auch weltweit zu einer klimafreundlicheren Produktion anregen.

Unternehmen, die bereits CO₂-Kosten berücksichtigen oder weniger Emissionen verursachen, haben künftig einen finanziellen Vorteil.

So belohnt CBAM nachhaltige Produzenten und sorgt für eine transparentere und gerechtere Preisbildung.

CBAM auf einen Blick

Punkt

Bedeutung

Was ist CBAM?

EU-CO₂-Abgabe auf importierte Waren (Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom, Wasserstoff).

Ziel

Gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen europäischen und nicht-europäischen Produzenten.

Phase 1

Übergangsphase: 1. Oktober 2023 – 31. Dezember 2025 (Berichtspflicht).

Phase 2

Endgültige Einführung: ab 1. Januar 2026 (Zahlung über CO₂-Zertifikate).

Schwellenwert

50 Tonnen CBAM-Waren pro Importeur und Kalenderjahr.

Zulassung

Antrag bis spätestens 1. September 2025 bei der NEa.

Ohne Zulassung

Risiko von Bußgeldern oder Zurückhaltung der Sendungen an der Grenze.

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